1995 Diplom Universität Karlsruhe
Fachrichtung Architektur
Seit 1997 Eintragung in die Architektenliste
der Architektenkammer
Baden-Württemberg (AKBW)
Mitgliedsnummer 054341
1995-2010 Angestellter Architekt bei
A+i Architekten und Ingenieure
und Schmitt-Kasimir-Partner
2010 Bürogründung Architektur- und
Sachverständigenkontor
Adam Mayer
seit 2011 Von der Industrie- und
Handelskammer Karlsruhe
öffentlich bestellter und
vereidigter Sachverständiger für
Schäden an Gebäuden.
Seit 2013 Eintragung in die Fachliste
Sachverständigenwesen
(Schäden an Gebäuden)
der AKBW
Seit 2020 Mitarbeiter im DIN-Normen-
ausschuss Bauwesen
NA 005-02-34 AA
Innenraumabdichtungen
DIN 18534
Seit 2021 Mitarbeiter im DIN-Normen-
ausschuss Bauwesen
NA 005-02-11 AA
Dachabdichtungen
DIN 18531
Zusatzqualifizierungen:
1997 Sicherheits- und Gesundheits-
schutzkoordinator - SiGeKo
(TÜV Süd)
2010 Energetische Gebäudesanierung,
(IFBau der AKBW)
2011 Zertifikat Sachkunde "Erkennen,
Sanieren, Vermeiden von
Schimmelpilzen in Innenräumen
(TÜV Süd)
Angebotene Leistungen:
Meine Leistungen für Gerichte, öffentliche Auftraggeber, Versicherungen und Privatpersonen erstrecken sich auf alle gutachterlichen Tätigkeiten im Rahmen des Sachgebiets, für das ich öffentlich bestellt und vereidigt bin, wie:
Die Abrechnung erfolgt nach nach Zeitaufwand zzgl. Nebenkosten.
Gerne erhalten Sie auf Anfrage für Ihr konkretes Anliegen genauere Informationen.
Themengebiete (Auswahl):
Gutachten erstelle ich u. a. zu nachfolgenden Themen:
Gerichte (Auswahl):
Öffentliche Auftraggeber (Auswahl):
Versicherungen (Auswahl):
Private Auftraggeber:
Die öffentliche Bestellung:
Die Bezeichnung Sachverständiger oder auch Gutachter ist in Deutschland rechtlich nicht geschutzt und stellt somit kein Qualitätsmerkmal da und kann somit letztendlich von jeder Person benützt werden.
Aus diesem Grund sieht die deutsche Gesetzgebundg die öffentliche Bestellung vor. Die Bezeichnung ist gesetzlich geschützt und bescheinigt einem Sachverständigen ein überdurchschnittliches Maß an besonderer Fachkunde bei persönlicher Ingerität, Vertrauenswürdigkeit und Neutralität.
Zur Qualitätssicherung werden die besondere Fachkunde und die Bestellungsvoraussetzungen turnusmäßig im Zeitraum von 5 Jahren überprüft.
Dies bedeutet für Sie als Auftraggeber:
Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt – so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte.
Aber auch für Privatpersonen, die einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter beauftragen, bedeutet dies, dass sie
©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.